Jagdbestimmungen und -Trophäen
Angeschweißtes Wild, welches trotz gewissenhafter Nachsuche nicht gefunden wird, gilt als erlegt.
Sollte eine Tierart innerhalb eines Sonderangebotes nicht erlegt werden, wird 90% des Betrags laut Preisliste zurückerstattet. Die Bestandteile eines Sonderangebotes können nicht verändert oder ausgetauscht werden.
Flugwildjagd ist auf Grünental begrenzt möglich. Diese Jagdmöglichkeit kann zum Ende einer Trophäenjagd innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.
Zum Abschuss ist folgendes Flugwild freigegeben: Perlhühner, Frankolin, Tauben und begrenzt Flughühner. Im Tagessatz ist der Gebrauch einer Flinte eingeschlossen. Munition wird zum Selbstkostenpreis berechnet.
Bogenjagd kann auf Anfrage durchgeführt werden.
An- und Abreisetage, an denen nicht gejagt wird, gelten als Ruhetag.
Auf Grund neuer EU-Bestimmungen müssen alle Rohtrophäen von einer beim Veterinäramt registrierten Instanz kostenpflichtig versandfertig gemacht werden. Diese Kosten werden Teil der Versandkosten.